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Reklamationsrichtlinie

Reklamationsrichtlinie der BURIMEX s.r.o., herausgegeben mit Wirkung vom 2.2.2023

Betreiber des Internetshops:

BURIMEX s.r.o., ID-Nr.: 290 23 247, MwSt.-Nr.: CZ29023247
Sitz Bavoryně č. p. 221, 267 51 Bavoryně
eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abteilung C, Einlage 160734
(im Folgenden als"Verkäufer" bezeichnet)

Kontaktangaben:

Anschrift: Bavoryně č. p. 221, 267 51 Bavoryně

E-Mail: info@padabo.de

Tel.: +420 311 280 311

I.

Allgemeine Bestimmungen

(1) Das vorliegende Reklamationsverfahren bildet einen untrennbaren Bestandteil der ab dem 2. Februar 2023 gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops des Verkäufers (im Folgenden AGB") und beschreibt, wie der Käufer berechtigt ist, eine Reklamation für die vom Verkäufer über seinen Online-Shop auf der Internetseite www.padabo.de gekaufte Ware (im Folgenden Ware") im Einklang mit den AGB durchzuführen.

(2) Das Reklamationsverfahren regelt die Art und Weise und die Bedingungen der Reklamation von Warenmängeln und der Inanspruchnahme der Qualitätsgarantie gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung (nachstehend "BGB" genannt) und des Gesetzes Nr. 634/1995 Slg. über den Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung (nachstehend "CPA" genannt).

(3) Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Verkäufer über den Online-Shop zu den in den AGB festgelegten Bedingungen bestätigt der Käufer, dass er die AGB gelesen hat.

(4) Der Käufer erkennt an, dass er verpflichtet ist, dem Verkäufer die für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung seiner Reklamation erforderliche Mitwirkung zu gewähren. Verweigert der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Mitwirkung, wird die Frist für die Erledigung der Reklamation um den Zeitraum verlängert, in dem die erforderliche Mitwirkung aus Gründen, die dem Käufer zuzurechnen sind, nicht geleistet wurde.

5. Die gesetzlichen Rechte des Käufers werden durch das Reklamationsverfahren nicht berührt. Dieses Reklamationsverfahren ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

II.

Qualitätsgarantie und Reklamationsfrist

(1) Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei Empfang frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Käufer dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer:

  • a. der vereinbarten Beschreibung, Art und Menge sowie Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und anderen vereinbarten Eigenschaften entspricht, für den Zweck geeignet ist, für den der Käufer sie benötigt und dem der Verkäufer zugestimmt hat; und
  • b. mit dem vereinbarten Zubehör und einer Gebrauchsanweisung, einschließlich einer Montage- oder Installationsanleitung, geliefert wird
  • c. die Ware den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht

2. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass neben den vereinbarten Merkmalen

  • a. die Ware für den Zweck geeignet ist, für den sie üblicherweise verwendet wird, und zwar auch im Hinblick auf die Rechte Dritter, die Gesetzgebung, die technischen Normen oder die Verhaltensregeln der Branche, falls es keine technischen Normen gibt
  • b. die Waren in Menge, Qualität und anderen Eigenschaften, einschließlich Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit, den üblichen Eigenschaften von Waren der gleichen Art entsprechen, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, auch im Hinblick auf öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder einer anderen Person in derselben Vertragskette, insbesondere Werbung oder Kennzeichnung
  • c. die Waren mit dem Zubehör, einschließlich Verpackung, Montage- und sonstiger Gebrauchsanweisungen, geliefert werden, das der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, und
  • d. die Ware in Qualität oder Ausführung dem Muster oder der Probe entspricht, die der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat.

3. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen und sind die Waren mit digitalen Inhalten oder einem Dienst für digitale Inhalte so verbunden, dass sie digitale Merkmale aufweisen, ohne die sie ihre Funktionen nicht erfüllen könnten, so gilt das Beschwerdeverfahren auch für die Bereitstellung digitaler Inhalte für die Waren, selbst wenn diese von einem Dritten bereitgestellt werden, es sei denn, aus der Beschaffenheit der Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs geht eindeutig hervor, dass die digitalen Dienste getrennt bereitgestellt werden, oder die Waren dienen lediglich als Träger für die digitalen Inhalte.

4. Der Verkäufer haftet dem Käufer auch für Mängel, die auf eine unsachgemäße Montage oder Installation der Ware zurückzuführen sind, wenn diese nach dem Vertrag vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung hätte durchgeführt werden müssen. Dies gilt auch, wenn die Montage oder Installation vom Käufer durchgeführt wurde und der Mangel auf einen Mangel in den Anweisungen des Verkäufers oder des Anbieters der digitalen Inhalte oder des Services für digitale Inhalte zurückzuführen ist, wenn die Sache digitale Merkmale aufweist.

5. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine digitale Ware, stellt der Verkäufer sicher, dass dem Käufer die vereinbarten Aktualisierungen des digitalen Inhalts oder des digitalen Inhaltsservices in dem vom allgemein anwendbaren Recht vorgesehenen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

6. Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, wird keine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen.

7. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gelten nicht für die Ware:

  • a. die einen Mangel aufweist, für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Nachlass auf den Kaufpreis der Ware vereinbart wurde;
  • b. die nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reklamiert wird;
  • c. für Mängel, die durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung der Ware entstanden sind;
  • d. für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Wartung, mechanische Beschädigung oder eine nicht den Anweisungen entsprechende Behandlung der Ware verursacht wurden.

(8) Die Frist für die Geltendmachung von Mängel- oder Gewährleistungsansprüchen beträgt zwei Jahre, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist und soweit nicht allgemein geltende gesetzliche Regelungen eine andere Frist vorsehen.

III.

Bedingungen des Reklamationsverfahrens

Der Käufer ist verpflichtet, bei Erhalt der Ware vom Verkäufer zu prüfen, ob die Ware in der entsprechenden Menge und in unversehrter Verpackung geliefert wird. Wird die Ware in angemessener Menge und in unversehrter Verpackung geliefert, so hat der Käufer dies durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls, des Lieferscheins oder einer anderen vom Verkäufer an Ort und Stelle ausgestellten Bestätigung zu bestätigen.

2. Im Falle der Übernahme der Ware von einem Postboten oder einem anderen Zustelldienst hat der Käufer den Zustand der Sendung bei der Übergabe zu überprüfen, d.h. ob die Verpackung unversehrt war. Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Lieferung auf dem Versanddokument zu bestätigen.

3. Tritt bei Erhalt oder während der Gewährleistungsfrist ein Mangel an der Ware auf, aufgrund dessen die Ware nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann, ist der Käufer verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich beim Verkäufer zu reklamieren.

(4) Kann der Mangel beseitigt werden, so hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Reparatur oder einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel und wurde die Ware vom Käufer noch nicht benutzt, ist der Käufer berechtigt, Ersatz durch einwandfreie Ware zu verlangen.

5. Bei nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Tritt der Käufer nicht vom Kaufvertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware keinen Gebrauch, so kann das Recht auf Umtausch oder Nachbesserung einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis gewähren. Der Käufer ist berechtigt, einen angemessenen Preisnachlass auch dann zu verlangen, wenn die Lieferung einer neuen Ware nicht möglich ist, die Ware nicht repariert werden kann und der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft.

7. Dem Käufer stehen keine Rechte aus einer mangelhaften Leistung zu, wenn er den Mangel bei der Übernahme der Ware kannte oder den Mangel selbst verursacht hat. Der Käufer hat kein Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Lieferung einer neuen Ware zu verlangen, wenn er sie nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat.

IV.

Verfahren für Beanstandungen

(1) Sofern nicht eine andere Person mit der Reparatur beauftragt wird, ist der Verkäufer verpflichtet, die Reklamation in jeder Niederlassung entgegenzunehmen, in der die Entgegennahme der Reklamation im Hinblick auf die Palette der verkauften Produkte oder der erbrachten Dienstleistungen möglich ist, oder auch an seinem Geschäftssitz. Ein Beauftragter für die Reklamation muss während der Geschäftszeiten ständig in den Geschäftsräumen anwesend sein.

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher im Falle einer Beschwerde eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der das Datum, an dem der Verbraucher die Beschwerde eingereicht hat, ihr Inhalt, die vom Verbraucher gewünschte Art der Beschwerdebearbeitung und die Kontaktdaten des Verbrauchers für die Erteilung von Auskünften über die Beschwerdebearbeitung angegeben sind. Diese Verpflichtung gilt auch für andere Personen, die mit der Durchführung der Reparatur beauftragt sind.

Die Erledigung der Reklamation, einschließlich der Behebung des Mangels, muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Reklamation erfolgen, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucher vereinbaren eine längere Frist. Handelt es sich bei dem Gegenstand der Verpflichtung um die Bereitstellung digitaler Inhalte, einschließlich digitaler Inhalte, die auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, oder um einen digitalen Inhaltsdienst, so muss die Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden, wobei die Art der digitalen Inhalte oder des digitalen Inhaltsdienstes und der Zweck, zu dem der Verbraucher sie angefordert hat, zu berücksichtigen sind. Dauert die Bearbeitung der Beschwerde länger als 30 Tage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen.

4. Als Datum der Reklamation gilt das Datum, an dem der Mangel dem Verkäufer nachweislich vom Käufer mitgeteilt oder per Post oder durch einen anderen Zustelldienst zugestellt wurde.

5. Nach Prüfung der Reklamation teilt der Verkäufer dem Käufer das Ergebnis des Reklamationsverfahrens mit und stellt eine schriftliche Bestätigung aus, mit der das Reklamationsverfahren abgeschlossen wird.

6. Nach der Erledigung der Reklamation wird der Käufer vom Verkäufer aufgefordert, die Ware in Empfang zu nehmen. Der Käufer kann die Ware persönlich im Geschäft abholen oder sie auf Kosten des Verkäufers an die von ihm angegebene Adresse schicken lassen. Falls der Käufer die Ware, die Gegenstand der Reklamation war, nicht innerhalb eines Monats ab der Zustellung der Reklamation (d.h. in der Regel innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation) abholt oder übernimmt, ist der Verkäufer SvětKaravanů.cz berechtigt, 10,- CZK für jeden Tag der Lagerung zu berechnen. Wenn der Käufer die Ware aus der erledigten Reklamation nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Benachrichtigung über die Erledigung abholt, behalten wir uns das Recht vor, die Ware zu verkaufen und den Erlös zur Bezahlung der Lagergebühr zu verwenden.

7. Die Rechte aus Mängeln können per E-Mail, per Einschreiben, persönlich beim Verkäufer geltend gemacht werden. Andere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten zur Geltendmachung von Mängeln werden durch dieses Reklamationsverfahren nicht eingeschränkt.

(8) Reklamationen müssen immer an die veröffentlichten Kontaktdaten des Verkäufers oder an die Adresse des Geschäftssitzes gerichtet werden.

9. Ist es erforderlich, dass der Käufer die reklamierte Ware dem Verkäufer zur Begutachtung übergibt, so ist der Käufer verpflichtet, sie so zu übergeben, dass während des Transports zum Verkäufer keine unverschuldeten Schäden entstehen. Insbesondere hat er für eine angemessene Verpackung der Ware Sorge zu tragen. Übergibt der Käufer die Ware verunreinigt an den Verkäufer, wird diese im Reklamationsverfahren nicht berücksichtigt.

10. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bei der Reklamation der Ware den Nachweis zu erbringen, dass er die Ware beim Verkäufer gekauft hat.

11. Der Verkäufer weist den Käufer unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 14 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz ausdrücklich darauf hin, dass Gegenstand der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten sind:

  • a. im Bereich der Finanzdienstleistungen ein Finanzschiedsrichter im Rahmen der durch die Gesetzgebung über den Finanzschiedsrichter festgelegten Zuständigkeit,
  • b. im Bereich der elektronischen Kommunikation und der Postdienste das Tschechische Fernmeldeamt im Rahmen der durch die Gesetzgebung über die elektronische Kommunikation und die Postdienste festgelegten Zuständigkeiten,
  • c. im Bereich Elektrizität, Gas und Heizung das Energieregulierungsamt im Rahmen der durch die Gesetzgebung über Elektrizität, Gas und Heizung festgelegten Zuständigkeiten,
  • d. in den Fällen, in denen die Zuständigkeit der unter den Buchstaben a) bis c) genannten Stellen nicht gegeben ist, die tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde oder eine andere vom Ministerium für Industrie und Handel zugelassene Stelle; handelt es sich bei der zugelassenen Stelle um eine Berufskammer mit Pflichtmitgliedschaft, so übt sie die Zuständigkeit in dem durch ein anderes Gesetz vorgesehenen Bereich aus.

Dieses Beschwerdeverfahren ist ab dem 2.2.2023 gültig und wirksam.